1654
- 1709
Zur Vorgeschichte: 1563 nimmt die
Gegenreformation in Bayern, der katholischen
Vormacht Deutschlands, durch zunehmenden Einfluß
der Jesuiten ihren Ausgang. Mit dem Prager
Fenstersturz 1618 beginnt der 30-jährige Krieg.
Mit seinem Ende 1648 wurde der Augsburger
Religionsfriede von 1555 bestätigt, wonach
Untertanen dem Bekenntnis des Landesherren folgen
müssen (nur Reichsstädte erhalten relig.
Toleranz). Das schon 1629 entstandene
Restitutionsedikt verlangte die Rückgabe aller
geistlichen Gebiete, die nach 1552 in
protestantischen Besitz gekommen sind.
Kaiser Ferdinand II. erließ am 03.09.1652 den
Befehl (an den Landeshauptmann Otto, Baron von
Nostitz nach Schweidnitz) zum Bau von drei sog. Friedenskirchen.
Nachdem diese aber errichtet waren, fuhr der
kaiserliche Hof fort, alle evangelischen
Dorfkirchen in seinen Fürstentümern zu
verbieten. Otto von Nostitz hatte zuerst 1653 und
nochmals energischer am 14.09.1654 befohlen,
alles protestantische Vermögen einzuziehen und
sämtliche protestantischen Handlungen außerhalb
der Friedenskirchen zu verbieten. Dadurch fielen
die meisten von den Anhängern Luthers erbauten
(oder auch von den Lutheranern den Katholiken
weggenommenen) Kirchen, insgesamt 766, bis 1707
(wieder) an die Katholiken.
Evangelische Taufen, Heiraten oder Begräbnisse
konnte es zwischen 16541) und 1709 nur
in einer der folgenden drei
"Zufluchtskirchen" geben:
Zduny (Königreich Polen)
Maliers bei Festenberg
(Fürstentum Oels)
Massel bei Trebnitz
(Fürstentum Oels)
Leider sind für den hier interessierenden
Zeitraum nur Kirchenbuch-Verfilmungen der
Evangelischen Kirche Massel erhalten (1670-1726).
Wichtig: Es gab in dieser Zeit auch viele
Evangelische, die die teilweise langen Wege zu
einer der Zufluchtskirchen nicht auf sich nehmen
konnten oder wollten. Diese haben sich oft
katholisch taufen bzw. verheiraten lassen und
sind dann in den Kirchenbüchern des für ihren
Ort zuständigen katholischen Kirchspiels
eingetragen!
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1709
- 1750
Mit militärischem und europaweitem politischem
Druck gelang es Karl XII. von Schweden
(1682-1718), den Kaiser Joseph I. in der Konvention
von Altranstädt (einem Dorf im
Reg.-Bez. Merseburg) am 1. September 1707 zu
nötigen, der Rückgabe von 121 Kirchen in den
Fürstentümern Liegnitz, Brieg, Wohlau, Oels und
Münsterberg und dem Bau von sechs Gnadenkirchen
zuzustimmen, die teilweise gegen einigen
Widerstand und nur mit hohen Auflagen gebaut
werden durften. Der Platz für die Gnadenkirche
zu Militsch mußte außerhalb der Stadttore
gewählt werden. Zu ihrem Bau war nur Holz, kein
Stein zugelassen. Sie wurde in den Jahren 1709
bis 1714 errichtet. Der erste Gottesdienst fand
dort am 21.04.1709 statt. Sie war anfangs2)
auch für Freyhan, Gontkowitz (Schönkirch),
Wirschkowitz (Hochweiler) und Sulau zuständig.
Aufgrund des Kirchengesetzes der Habsburger waren
für kirchliche Handlungen in der Gnadenkirche
der jeweils zuständigen katholischen Kirche sog.
Stolgebühren (Amtsgebühren) zu entrichten --
wodurch sie auch im katholischen Kirchenbuch
eingetragen wurden! Deshalb ist es lohnend, in
diesem Zeitraum auch die entsprechenden
katholischen Kirchenbücher durchzusuchen.
1740 besetzt Preußen das bis dahin
unter österreichischer Herrschaft stehende
Schlesien. In der Folge werden evangelischer und
katholischer Glaube nach und nach
gleichberechtigt.
Eine ausführliche Darstellung des Sachverhaltes
mit einem Schwerpunkt des Kirchspiels Militsch
findet sich hier: Die
erhaltenen Kirchenbücher der katholischen
Pfarrkirche zu Militsch.
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| 1) Pfarrer
Kittelmann (Ev. Pfarrkirche Freyhan) berichtet
1921 allerdings, daß hier noch bis etwa 1720
evangelischer Gottesdienst gehalten wurde. |
2) In
der preußischen Zeit nach 1742 wurden diese
Kirchspiele wieder selbständig und frei und
konnten ihre eigenen Prediger halten und
Gotteshäuser bauen. Die Ev.
St. Katharinenkirche Freyhan wurde am
07.05.1750, die Ev. Holzkirche in
Wirschkowitz Kantate 1755 und die Ev. Kirche
Gontkowitz 1756 eingeweiht. |